Aufgespiesstes

Einen Blick auf den Kontoauszug können Hartz-IV-Empfänger der Arbeitsagentur nicht verweigern.

Ohne Kontoauszug kein Hartz-IV

Das Bundessozial- gericht hat entschieden, dass es angemessen ist, vor Bewilligung des Geldes Konten einzusehen. mehr

Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.